Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und uns; und zwar für Verbraucher und Unternehmer. Wenn Sie als Unternehmer auftreten können Sie sich nicht auf Vorschriften zum Schutz für Verbraucher berufen; mit Verbraucher sind solche Im Sinne des §13 BGB gemeint.
Für Verbraucher gilt:
Sie können Ihre Vertragserklärung bei Vorliegen eines Fernabsatzgeschäftes und der weiteren Voraussetzungen des §312d BGB innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: WEISSTALWERK Stahlleichtbau GmbH & Co. KG, D-57234 Wilnsdorf, Weißtalstr. 16, E-Mail: info@garagen-online.de.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Das Widerrufsrecht besteht gem. §312d Abs. 4 BGB z.B. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung ungeeignet sind.
§2
Wir sind berechtigt, Kostensteigerungen durch Lohnerhöhungen, Materialverteuerungen, Einführung oder Erhöhung von öffentlichen Abgaben etc. in Form eines entsprechenden Aufpreises auf den Preis aufzuschlagen. Bei Verbrauchern gilt dies nur für Waren oder Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht weiden sollen; die Erhöhungsmöglichkeit besteht auch, wenn es der Verbraucher zu vertreten hat, dass die Ware oder Leistung erst nach Ablauf von 4 Monaten erfolgen kann.
§3
Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Werk, frei verladen. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten. Sie wird nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften berechnet.
§4
Die von uns gestellten Unterlagen, Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend, wenn dies nicht anders ausdrücklich und verbindlich erklärt wird. Unsere Angebote, Zeichnungen und anderen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie verbleiben in unserem Eigentum und sind auf Verlangen zurückzusenden.
Auch an dem von uns erstellten Werk und von uns erstellten Planungen behalten wir uns sämtliche Urheberrechte vor.
§5
Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Absprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
§6
Wir können die uns obliegende Leistung verweigern, wenn unser Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist; dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder ausreichende Sicherheit für sie geleistet wird. Von dieser mangelnden Leistungsfähigkeit ist in der Regel auszugehen, wenn eine negative Kreditauskunft vorliegt. Bei Endverbrauchern gilt die Regelung des § 321 BGB, der in allen Fällen ergänzend anzuwenden ist.
§7
Bei der Lieferung/Montage von Waren, für deren Aufstellung eine Baugenehmigung notwendig ist, stellen wir die Bauzeichnung und wenn dies nötig ist, die statische Berechnung. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung, unverzüglich einen offiziellen, schriftlichen Bauantrag bei der Baubehörde einzureichen.
Bei Aufträgen, die unter dem Vorbehalt der Erteilung der Baugenehmigung ausgeschrieben werden, treten wir vom Auftrag zurück, wenn uns der Besteller die Ablehnung des Baugesuchs schriftlich nachweist, und die Ablehnung aus Gründen erfolgt, die vorher unbekannt waren und der Besteller nicht zu vertreten hat. Fehlende Mitwirkung bei Erhalt der Baugenehmigung berechtigt den Besteller nicht, kostenfrei zurückzutreten.
Sollte eine für ein Bauvorhaben notwendige Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde zurückgenommen/widerrufen werden, hat der Besteller den vereinbarten Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen vollständig zu bezahlen. Zu erstatten sind auch weitere Aufwendungen unsererseits, die wir im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages aufwenden mussten (Gutachterkosten, Wegekosten usw.). Der Besteller hat uns zugleich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen; dies gilt auch für eventuelle Ansprüche von beteiligten Behörden.
Stellt sich nach oder während der Durchführung eines Bauvorhabens heraus, dass entgegen den Angaben des Bestellers eine Baugenehmigung nicht oder in nicht ausreichendem Umfang vorlag, können wir ebenfalls den vereinbarten Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Auch hier hat uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder Behörden freizustellen.
§8
Die von uns angegebenen Lieferzeiten und Termine sind grundsätzlich solche Termine, die zur Zeit der Bestätigung des Auftrages möglich erscheinen; sie sind daher als Richtzeiten zu verstehen und unverbindlich. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher Erklärung. Lieferzeiten berechnen sich vom Tage der Auftragsbestätigung an. Bei Unklarheiten wird vom Tage der Auftragsklarstellung in schriftlicher Form gerechnet.
§9
Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferungen. Wir übernehmen keine Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Der Besteller bevollmächtigt uns, die Lieferung/Transport in seinem Namen zu beauftragen.
Wir sind solange von einer Lieferverpflichtung befreit, als höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Betriebs- und Transportschwierigkeiten dies bedingen. Dies gilt auch, wenn ein solches Ereignis auf einen Zulieferer/Lieferanten trifft und die Verzögerung deswegen bei uns eintritt. Wir sind in der gleichen Weise von der Lieferverpflichtung befreit, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Nach Beendigung der Verhinderung steht uns eine angemessene Frist zur Erfüllung zu. Wenn die Verzögerung länger als 12 Monate dauert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller nicht zu.
§10
Bei abzunehmenden Gegenständen und bei Waren, für die eine besondere Qualitätsbestimmung vorgeschrieben ist, erfolgt die Abnahme in unserem Werk. Ohne Abnahme gilt die Ware mit dem Verlassen des Werks als vertragsgemäß geliefert und abgenommen. Einer besonderen Aufforderung zur Abnahme der Ware bedarf es in diesen Fällen nicht. Abnahmekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird die Abnahme nicht zur vereinbarten Frist vorgenommen, so gilt diese als erfolgt.
Das gleiche gilt bei Lieferungen ins Ausland.
§11
Schwitzwasserbildung bei einschaligen Baukörpern stellt keinen Mangel dar.
§12
Wenn wir auf Außenbaustellen montieren, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn vom Besteller ein abgestimmter Termin zur Abnahme ohne ausreichende Entschuldigung nicht wahrgenommen wird. Die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige weitere Besichtigung trägt der Besteller. Ergänzend gelten die VOB/B und die gesetzlichen Vorschriften.
§13
Mängelrügen verpflichten uns nur, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich bei uns eingehen. Bei von uns nachweislich fehlerhaft gelieferten Stücken wird nach unserer Wahl nachgebessert oder Ersatz geliefert. Bei Verbrauchern gilt für offensichtliche Mängel eine Rügefrist von 14 Tagen; später eingegangene Rügepflichten verpflichten uns nicht mehr.
Die Gewährleistungstfrist beträgt ein Jahr. Für Bauwerke wird auf die vereinbarte VOB/B verwiesen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Ergänzend gilt für die Gewährleistung:
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Montage bzw. Inbetriebsetzung, übliche Abnutzung, oder fehlerhafte Behandlung entstehen, stehen wir nicht ein. Das gleiche gilt für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritter. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern Ersatz. Bei Verbrauchern gilt im Fall eines Kaufvertrages die gesetzliche Regelung hierzu. Stellt sich bei einer Mängelrüge heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt oder wir nicht einzutreten haben, hat der Besteller die hierdurch entstandenen Kosten zu übernehmen (Übersendungskosten, Untersuchungskosten etc.). Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung/ Ersatzlieferung fruchtlos haben verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung bleibt für andere Fälle ausgeschlossen. Bei Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen hierzu. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert sind sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Für die Verbraucher gelten auch hierzu die gesetzlichen Vorschriften.
§14
Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Vertreter dürfen Zahlungen nur annehmen, wenn diese eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Anderenfalls gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Geldbetrag bei uns eingeht; bei einer Überweisung oder einer Scheckzahlung ist es notwendig, dass er dauerhaft dem Konto gutgeschrieben wird.
§15
Sämtliche gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen. Bei Schecks gilt erst die dauerhafte Gutschrift als Zahlung. Ist der Besteller Unternehmer, darf er die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern mit der Maßgabe, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung, worunter auch die Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages fällt werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die Ware vom Besteller zusammen mit anderen von uns nicht gelieferten Sachen veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in der Höhe unserer in den Rechnungen genannten Rechnungswerte der jeweils veräußerten Ware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der andern verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischen, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die uns zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Besteller verwahrt die Ware unentgeltlich für uns aufgrund eines Leihverhältnisses. Auch die für uns entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Dem Besteller sind Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware untersagt. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Besteller nicht befugt. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen. Kosten kann der Besteller hierfür nicht berechnen. Der Besteller verliert das Recht zum Besitz der Ware, wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen, ohne eine Frist zu setzen oder den Rücktritt zu erklären.
Bei Übersicherungen sind wir auf Verlangen verpflichtet, Sicherheiten zurückzugewähren, solange es bei einer angemessenen Sicherung verbleibt.
§16
In Ergänzung zu den folgenden Bestimmungen wird die VOB/B in der aktuellen Form sämtlichen Vereinbarungen zugrunde gelegt.
§17
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
§18
Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Siegen vereinbart. Erfüllungsort ist Wilnsdorf.



